löst HIAP ab
Das Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) ist Ende 2014 ausgelaufen und wird seit 2015 bis vorerst bis 2020 durch das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) ersetzt.
Landwirte erhalten für die Durchführung von besonders umweltschonenden Maßnahmen oder Bewirtschaftungsformen Ausgleichszahlungen für zusätzlich entstehende Kosten und Ertragsschwankungen. Finanziert wird das Programm aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen. Teilnehmende Landwirte schließen mit dem Land Hessen einen Bewirtschaftungsvertrag für einen Zeitraum von in der Regel fünf Verpflichtungsjahren ab (01. Januar nach Antragsstellung bis 31. Dezember des fünften Verpflichtungsjahres). Für die Maßnahmen C.2, G.2 und H.2 gelten gesonderte Bestimmungen bezüglich des Verpflichtungszeitraumes.
Antragsformalitäten für das HALM
- HALM-Zuwendungs-Anträge müssen bis zum 01. Oktober bei der Bewilligungsstelle des Landkreises eingereicht werden.
- Zuwendungs- und/oder Ablehnungsbescheide ergehen bis Ende Dezember des Jahres, in dem der Antrag gestellt wurde
- Bis zum 15. Mai muss durch den Landwirt zusätzlich ein Auszahlungsantrag gestellt werden. Falls kein Auszahlungsantrag gestellt wird, verfallen die Zuwendungsanträge.
- Die Auszahlungsbescheide und Auszahlungen für ein Verpflichtungsjahr erfolgen im darauffolgenden Frühjahr.
Überblick Fördermaßnahmen
A. Förderung der Zusammenarbeit (Erarbeitung, Umsetzung und Begleitung von Konzepten)
B. Ökologischer Landbau
C. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau
C.1. Vielfältige Kulturen im Ackerbau
C.2. Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter
C.3. Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur
- Einjährige oder Mehrjährige Blühstreifen/-flächen
- Gewässer-/Erosionsschutzstreifen
- Ackerrandstreifen
- Ackerwildkrautflächen
D. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland
- Grünlandextensivierung
- Bodenbrüterschutz
- Kennartennachweis
E. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
- Erhaltung von Streuobstbeständen (Erhaltungsschnitt, Nachpflanzung)
H. Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen
- Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Grünland (NSL)
- Arten- und Biotopschutz im Offenland
Keine Doppelförderung möglich
HALM-Anträge können nur gestellt werden, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. So können „ökologische Vorrangflächen“ (ÖVF) für das „Greening“ nicht über das HALM gefördert werden. Auch Flächen in Wasserschutzgebieten werden nur durch HALM bezuschusst, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist bzw. der Zwischenfruchtanbau rechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Weiterführende Links zu HALM
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Agrarumweltprogramm https://umweltministerium.hessen.de/agrarumweltprogramm
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - Neues hessisches Agrarumweltprogramm http://www.llh.hessen.de
HALM-Viewer http://www.halm.hessen.de
Antragsunterlagen http://www.wibank.de |