19.04.2018
Das Wintergetreide, vornehmlich Wintergerste, befindet sich meist in BBCH 30/31. Die 2. N-Gabe sollte jetzt gegeben werden. Zur Orientierung: Bis zum Schossbeginn sollten insgesamt etwa 110 kg N/ha ausgebracht worden sein. Bei einer 1. Gabe von beispielsweise 60 kg N/ha sollte die 2. Gabe in Höhe von 50 kg N/ha gegeben werden. Gülle ist dabei ausreichend zur berücksichtigen (Faustzahl Anrechnung Rindergülle: 55% des Gesamt-N, flüssige Gärreste: 85% des Gesamt-N). Weitere Infos sind im Rundschreiben zu finden. Der N-Düngebedarf nach Dügebedarfs- ermittlung darf nicht überschritten werden!
07.03.2018
Rundschreiben 01/18
- Nmin-Werte im Frühjahr 2018 - Vergleich Herbst-Nmin 2017 und Frühjahrs-Nmin 2018 - Düngeempfehlungen 2018 - Hinweise zur neuen Düngeverordnung
Hier finden Sie weitere Infos
07.12.2017
Ein Merkblatt zur Neuen Düngeverordnung finden Sie hier.
05.10.2017
Seit dem 03.10.2017 gilt die neue Klärschlamm-verordnung (AbfKlärV). Das Ausbringen von Klärschlamm in Wasser-schutzgebieten (Zonen I-III) ist damit ab sofort verboten. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Bundes-umweltministeriums zu finden.
12.09.2017
Sperrfristen: Eine Übersicht über die Sperrfristen zum Ausdrucken ist hier (PDF) zu finden.
21.08.2017
Die neue Düngeverordnung (DüV) sieht wichtige Neuerungen vor. Hier finden Sie weitere Informationen zur Herbstdüngung.
18.08.2017
Die Ausbringung organischer Düngemittel zur Wintergerstensaat führt regelmäßig zu hohen N-Überschüssen im Herbst. Ein Düngebedarf besteht in der Regel nicht. Deshalb sollten jegliche Güllegaben zu Wintergerste unterbleiben. Organische Düngemittel sind vorrangig zu Zwischenfrüchten, Winterraps und auf Grünland/Feldgras auszubringen.
30.06.2017
Rundschreiben 02/17: N-Düngung nach der Ernte, nachernte-Management, Fruchtfolge und Grunddüngung. Hier finden Sie weitere Infos
05.04.2017
Weitere Nmin-Untersuchungen bestätigen das hohe Niveau der Frühjahrs-Nmin-Untersuchungen. Hier finden Sie weitere Infos.
24.03.2017
Aktuelle Boden-wasserhaushalts-berechnungen zeigen, dass die Niederschläge seit Nmin-Probenahme Mitte Februar auf lehmigen Standorten kaum zu Nitrat-Verlagerung geführt haben (ca. 5 cm). Lediglich unter sandigen Standorten kam es zu einem geringen Sickerwasseranfall und zu Verlagerungen von bis zu 30 cm. Auf Standorten mit mindestens mittlerer Feldkapazität ist nicht davon auszugehen, dass nennenswerte Nitratmengen ausgewaschen wurden. Grundlage der Berechnung sind insgesamt 60 mm Niederschlag seit Mitte Februar.
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